Standrecht

Standrecht
Stand:
Die Substantive mhd. stant »Stehen, Ort des Stehens« (14. Jh.), ahd. firstand »Verstand«, ur-stand »Auferstehung«, aengl. stand »Aufenthalt, Verzug«, niederl. stand »Stand, Standort« sind Bildungen zu dem gemeingerm. starken Verb mhd. standen, ahd. stantan, got. standan, engl. to stand, aisl. standa »stehen«, das sich aus einer Form mit präsentischer Nasalierung der unter stehen behandelten Verbalwurzel entwickelt hat. Dazu stellen sich die unter Stunde und Ständer behandelten Wörter.
Als Verbalsubstantiv bildet »Stand« meist Ableitungen zu den verbalen Zusammensetzungen von »stehen« (s. d.). – Abl.: Ständchen »Musik, die jemandem aus einem besonderen Anlass vor seinem Haus, seiner Wohnung dargebracht wird« (im 17. Jh. studentensprachlich); standhaft »fest zu seinem Entschluss stehend, nicht nachgebend« (um 1500); ständig »fortdauernd, stets wiederkehrend« (16. Jh.); ständisch »einen ‹Berufs›stand betreffend« (18. Jh.). Zus.: Standbild (Ende des 18. Jh.s, Lehnübertragung für Statue); Standesamt »Behörde zur Beurkundung des Personen- und Familienstandes« (Ende des 19. Jh.s); Standort (erstmals im 17. Jh. belegt; s. auch Standarte); Standpauke ugs. für »kräftige Strafrede« (im 19. Jh. zuerst studentensprachlich verstärkend für gleichbedeutend Standrede, 18. Jh., eigentlich eine im Stehen angehörte Grabrede; s. auch Pauke); Standpunkt (18. Jh., meist übertragen gebraucht); Standrecht, Standgericht (seit dem 16. Jh. für kurze, ursprünglich im Stehen durchgeführte Gerichtsverfahren, besonders im Krieg).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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